E171-FREIE PRODUKTE

Am 18. Januar 2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/63 der Kommission vom 14. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) und zum Widerruf der Zulassung für die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Verordnung wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Gemäß dieser Verordnung dürfen bis zum 7. August 2022 Lebensmittel, die nach den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Datum dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Die Entscheidung, die Zulassung von Titandioxid zu verweigern, stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), in dem darauf hingewiesen wird, dass auf der Grundlage aller verfügbaren Erkenntnisse Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden können, Es wurde nicht nachgewiesen, dass Titandioxid (E171) bei der Verwendung als Zusatzstoff keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat, so dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß der Verordnung (EG) 1831/2003 nicht erfüllt sind und die Zulassung verweigert werden sollte.

Titandioxid (TiO2) wird verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen, von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln.

Es gibt 608 produkte.

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